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Appell von SOS-Menschenrechte an Unternehmen: Gebt ausländischen Jugendlichen eine Chance! 

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  Lehrstellensuche doppelt so schwer

          

Statistiken lassen nur grob “objektiv” erahnen, was Betroffene “subjektiv” an Benachteiligung erleben. Die Lehrlingsstatistik zeigt uns dazu folgendes Bild: Am 31.12.1999 waren unter den insgesamt 127.351 Lehrlingen 9.514 ausländische Jugendliche, was einem Anteil von 7,5 Prozent entspricht. Doppelt so hoch - nämlich 14,2 Prozent - war allerdings im Juli 2000 der Anteil ausländischer Jugendlicher bei den Lehrstellen-Suchenden: Für 1.205 (von 8.487) hat sich die Tür zu ihrer beruflichen Zukunft noch keinen Spalt geöffnet.

Um mit gutem Beispiel voranzugehen hat SOS-Menschenrechte eine Lehrstelle als Bürokauffrau mit einem Zusatz ausgeschrieben: “Mädchen mit Bezug zu anderen Kulturkreisen werden ausdrücklich ermutigt, sich zu bewerben und bei gleicher Qualifikation bevorzugt.”

Unter den mehr als einhundert Bewerberinnen waren 16 Mädchen mit familiären Wurzeln in die Türkei oder die BR Jugoslawien, nach Bosnien, Kroatien, Rumänien oder Thailand. Und ihre bisherigen Bewerbungserfahrungen waren gleichlautend: vielfach wirft sie alleine die andere Staatsbürgerschaft aus dem Rennen um einen Lehrplatz.

Geschäftsführer Günter Ecker appelliert daher an die Ausbildungsbetriebe, ausländischen Jugendlichen eine berufliche Chance einzuräumen: “Den heimischen Betrieben kommt hier Verantwortung für eine aktive Integrationspolitik zu, damit für diese Jugendlichen mit ihren Fähigkeiten, ihrer Einsatzbereitschaft und ihrem Fleiß die Tür zu ihrer beruflichen Zukunft nicht verschlossen bleibt.”



In die Pflicht zu nehmen sind aber auch die 183 Nationalratsabgeordneten, deren Verantwortung es ist, die gesetzlich verankerte Benachteiligung ausländischer Jugendlicher zu beseitigen. Nach wie vor darf für sie “eine Beschäftigungsbewilligung nur dann erteilt werden, wenn auf dem Lehrstellenmarkt alle inländischen Lehrlinge untergebracht werden können”, wie G. Schnorr in seinem Kommentar zu §4 (2) des entbehrlichen Ausländerbeschäftigungsgesetzes die Misere zusammenfasst. Für Jugendliche - wie für Erwachsene - sollte gelten: Wer legal in Österreich leben darf, soll auch legal hier arbeiten dürfen, ohne weitere Restriktionen einen gleichberechtigten Zugang zum Lehrstellen- und Arbeitsmarkt haben.

Mit gutem Beispiel voran:
SOS-Menschenrechte bildet bosnisches Flüchtlingsmädchen aus.
Am 1. September begann für Nermina Dozic (16) ein neuer Lebensabschnitt. Das bosnische Mädchen hat ihre 3-jährige Lehre als Bürokauffrau bei SOS-Menschenrechte angetreten. 1993 musste die Familie Dozic aus der Moslem-Enklave Srebrenica fliehen. Aufnahme fand sie zunächst im Rahmen der Bosnien-Aktion in Mönchdorf (OÖ), später in Linz. 1994 ist ihr Vater Ahmet, der als Jurist in Bosnien gearbeitet hatte, verstorben. Viele Angehörige sind beim Fall von Srebrenica umgekommen.

Mit Rücksicht auf die Lebenssituation der Familie hat sich die ausgezeichnete Schülerin gegen einen weiteren Besuch der Handelsakademie (1. Klasse) und für den Antritt einer Lehre entschieden, um so etwas zum Familieneinkommen beitragen zu können. SOS-Menschenrechte freut sich, in dieser Situation Nermina mit einem Ausbildungsplatz unterstützen zu können. Sie ist damit nach der türkischen Staatsbürgerin Tülay Tuncel (18 Jahre, 3. Lehrjahr) das zweite Lehrmädchen ausländischer Herkunft, das SOS-Menschenrechte zur Zeit als Bürokauffrau ausbildet.


Günter Ecker (SOS Menschenrechte)